Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie wichtige Antworten auf Ihre Fragen. Klicken Sie Die Frage an und öffnen Sie so die Antwort. Sollten Sie hier auf eine Ihrer Fragen keine Antwort finden, zögern Sie nicht unser Kontaktformular zu benutzen. 

Wie kann ich Mängel und Schäden melden?

Wenden Sie sich für Schadensmeldungen an unsere zentrale Verwaltung. Nutzen Sie dafür unser Schadenmeldeformular. Im Notfall nachts oder am Wochenende wenden Sie sich an die Havarie-Rufnummer, die an der Haustafel angegeben ist. Bitte geben Sie immer Ihren vollständigen Namen, Adresse und eine Rückrufnummer an.

Darf ich Haustiere halten?

Das Halten von Haustieren, z.B. Hund oder Katze ist in jedem Fall genehmigungspflichtig. Bitte sprechen Sie hierzu mit dem für Sie zuständigen Hausverwalter, in den meisten Fällen ist die Genehmigungspflicht im Mietvertrag verankert.

Wo kann ich Fahrräder und Kinderwagen abstellen?

Die von uns verwalteten Wohnhäuser sind meist mit einem Raum für Fahrräder im Keller ausgestattet. Auch im Hinterhof können sich Fahrradständer befinden. Das sind die richtigen Abstellorte für Zweiräder und Kinderwagen, da sie dort die Fluchtwege nicht einschränken. Für genaue Informationen zur Situation an Ihrem Mietobjekt wenden Sie sich bitte an uns.

Wer übernimmt die Hausreinigung?

In der Regel kümmert sich ein Dienstleistungsunternehmen um die Hausreinigung. In diesem Fall findet sich ein entsprechender Plan an der Haustafel. Ausnahmen hiervon können in einzelnen Häusern möglich sein.

Wer ist für den Winterdienst verantwortlich?

In der Regel übernimmt ein Dienstleistungsunternehmen den Winterdienst laut Anliegersatzung sowie das  Schneeschippen und Gehwegstreuen.

Darf ich eine Satelliten-Empfangsanlage anbringen?

Das Anbringen einer Satellitenempfangsanlage an Fassade oder Balkonbrüstung ist in jedem Fall verboten.

Was tun gegen Lärmbelästigung?

Bei regelmäßiger Lärmbelästigung wenden Sie sich bitte an Ihre Hausverwaltung – am besten mit einem Lärmprotokoll. Die verursachenden Mieter können in solchen Fällen von der Verwaltung abgemahnt werden. Bei akuter, nächtlicher und stark belastender Ruhestörung rufen Sie bitte die Polizei.

Wie kann ich meinen Sperrmüll entsorgen?

Das Abstellen und Entsorgen von Sperrmüll auf dem Müllstandplatz bzw. Grundstück des Wohnhauses ist generell untersagt, da Sperrmüll vom Entsorgungsunternehmen nicht beseitigt wird.

Im Zweifel entsorgt die Hausverwaltung die abgestellten Gegenstände und die Kosten werden zur Umlage gebracht. Bitte geben Sie Ihren Sperrmüll deswegen auf den Sammelplätzen der städtischen Entsorgungsbetriebe ab. Beachten Sie: Für Sondermüll gibt es separate Abgabetermine.

Wie kann ich meine Wohnung kündigen?

Der Mieter kann ein Mietverhältnis über Wohnräume bis zum 3. Werktag des Monats für das Ende des übernächsten Monats, also mit einer Frist von 3 Monaten, kündigen sofern keine anderweitige Regelung/Vereinbarung im Mietvertrag enthalten sind. Die Kündigung muss ausdrücklich am 3. Werktag eines Monats zugegangen sein; der Samstag gilt hier als Werktag. Fällt der Fristablauf auf einen Sonn – oder Feiertag, so gilt der nachfolgende Werktag als Stichtag. Eine Angabe von Gründen ist für dem Vermieter hilfreich aber nicht zwingend notwendig. Die Kündigung ist schriftlich mitzuteilen und muss unterzeichnet sein, eine e-mail oder Fax reicht hierfür nicht. Ist ein Mietvertrag von mehreren Personen abgeschlossen worden, so muss die Kündigung von allen Mietern unterzeichnet sein.

Wie kann ich die Kündigungsfrist verkürzen oder umgehen?

Die dreimonatige Kündigungsfrist ist nur im gegenseitigen Einvernehmen zu umgehen. Sprechen Sie hierzu mit Ihrem Verwalter.

Wann bekomme ich meine Kaution zurück?

Die Kautionsabrechnung erfolgt durch den Verwalter, wenn die Wohnung mangelfrei zurückgegeben wurde. Bei einer Wohnungsrückgabe mit Schäden beträgt der Zeitraum für die Kautionsabrechnung maximal sechs Monate. Bitte beachten Sie aber, dass ein vorläufiges Einbehalten der Kaution zur Absicherung von eventuellen Nachzahlungen aus der Betriebskostenabrechnung möglich ist.

Bild: Arek Socha / pixabay